Pflegegrad-Punkte & Module: die Bewertungstabelle
Stand: Januar 2026
Wie aus dem Hilfebedarf ein Pflegegrad wird: die sechs NBA-Module, ihre Gewichtung und die Punktekorridore der Pflegegrade 1 bis 5 – übersichtlich als Tabelle.
Seit 2017 zählt nicht mehr der gemessene Zeitaufwand in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Sechs Module werden bewertet und unterschiedlich gewichtet. Aus den gewichteten Punkten (0 bis 100) ergibt sich der Pflegegrad. Genau dieses Verfahren bildet der Pflegegrad-Rechner nach.
Die sechs Module und ihre Gewichtung
| Modul | Lebensbereich | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % |
| 2 & 3 | Kognitive Fähigkeiten / Verhalten (höherer Wert zählt) | 15 % |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| 5 | Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % |
Die Selbstversorgung (Modul 4) wiegt mit 40 % am schwersten – hier entscheidet sich oft der nächsthöhere Pflegegrad.
Ab wie vielen Punkten gilt welcher Pflegegrad?
| Pflegegrad | Gewichtete Gesamtpunkte | Bedeutung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 5 | 90 bis unter 100 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Unter 12,5 Punkten besteht noch kein Pflegegrad. Liegt Ihr Wert nahe an einer Schwelle, lohnt eine sorgfältige Vorbereitung der Begutachtung – und im Zweifel ein Widerspruch, wenn der Bescheid den Bedarf zu niedrig einordnet. Probieren Sie die Einschätzung direkt im Pflegegrad-Rechner aus.
Das MDK-Gutachten: Ihre Punkte nachlesen
Wo diese Punkte herkommen, steht im Gutachten, das mit dem Bescheid kommt. Viele kennen es als MDK-Gutachten – seit dem 1. Januar 2021 heißt die begutachtende Stelle Medizinischer Dienst, die Abkürzung MDK stammt aus der Zeit davor. Am Dokument selbst ändert das nichts: Es weist für jedes der sechs Module die vergebenen Punkte aus und begründet sie mit dem beobachteten Alltag.
Der Vergleich lohnt sich. Rechnen Sie die Modulpunkte mit den Gewichtungen aus der Tabelle oben gegen und halten Sie sie neben Ihr Pflegetagebuch. Weicht die Einschätzung von Ihrem Alltag ab – etwa weil der Termin auf einen guten Tag fiel –, ist das die belastbarste Grundlage für einen Widerspruch. Wie der Termin abläuft und wer dabei sein sollte, steht unter Pflegegrad beantragen.
Häufige Fragen
Welche Module fließen in den Pflegegrad ein?
Sechs Module werden bewertet: Mobilität (10 %), kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen (zusammen 15 %, der höhere Wert zählt), Selbstversorgung (40 %), Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %) und Gestaltung des Alltagslebens (15 %).
Warum zählt Modul 4 am meisten?
Die Selbstversorgung – Körperpflege, Anziehen, Essen, Toilette – macht mit 40 % das Gewicht im Verfahren aus, weil sie den Alltag am unmittelbarsten bestimmt. Hier entscheidet sich häufig, ob es für den nächsthöheren Pflegegrad reicht.
Geht es im Verfahren um den Zeitaufwand?
Seit Einführung der Pflegegrade 2017 zählt nicht mehr der gemessene Zeitaufwand in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit in den sechs Modulen. Die hier gezeigte Tabelle bildet diese punktbasierte Bewertung ab.
Was steht im MDK-Gutachten?
Das Gutachten – seit 2021 offiziell Gutachten des Medizinischen Dienstes, umgangssprachlich weiter MDK-Gutachten – weist für jedes der sechs Module die vergebenen Punkte aus und begründet sie mit dem beobachteten Alltag. Daraus ergibt sich der gewichtete Gesamtwert und damit der Pflegegrad. Sie erhalten es zusammen mit dem Bescheid der Pflegekasse und können es Punkt für Punkt gegen Ihr Pflegetagebuch prüfen.
Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.
Quellen & Stand
- SGB XI § 15 – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade)
- SGB XI § 18 – Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtung)
- Medizinischer Dienst Bund – Pflegebegutachtung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeversicherung
Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.