Zuschuss-Finder: Was zahlt die Pflegekasse?
Stand: Januar 2026
Wählen Sie Pflegegrad und Vorhaben – der Zuschuss-Finder zeigt Ihnen die passenden Förderungen der Pflegeversicherung, von bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zur Pflegehilfsmittel-Pauschale.
Die genaue Bewilligung erfolgt durch Ihre Pflegekasse. Stellen Sie Anträge vor Beginn der Maßnahme.
Der rote Faden: vom Pflegegrad zur passenden Förderung
Viele Leistungen der Pflegeversicherung stehen bereit – sie müssen aber gekannt und beantragt werden. Der Zuschuss-Finder verbindet beides: Sie wählen Ihren Pflegegrad und Ihr Vorhaben, und sehen sofort, welche Zuschüsse realistisch sind und wo der nächste Schritt liegt.
Die wichtigsten Zuschüsse im Überblick
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahme: bis zu 4.180 € je Maßnahme – etwa für einen Treppenlift oder einen barrierefreien Badumbau. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € möglich.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich, etwa für die kostenlose Pflegebox mit Handschuhen, Desinfektion und Bettschutz.
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich in allen Pflegegraden für Betreuung und Entlastung im Alltag.
- Hausnotruf: Kostenübernahme des Basis-Anschlusses als technisches Pflegehilfsmittel.
Den voraussichtlichen Pflegegrad können Sie vorab mit dem Pflegegrad-Rechner einschätzen. Eine vollständige Übersicht aller Geldleistungen je Grad bietet die Seite Pflegeleistungen.
Häufige Fragen
Welche Zuschüsse zeigt der Finder an?
Je nach Pflegegrad und Vorhaben sehen Sie unter anderem den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 € je Maßnahme), die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 €), den Entlastungsbetrag (131 € monatlich) sowie die Kostenübernahme beim Hausnotruf.
Brauche ich für die Zuschüsse einen Pflegegrad?
Für die meisten Leistungen ja. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und die Pflegehilfsmittel-Pauschale setzen mindestens Pflegegrad 1 voraus. Den voraussichtlichen Pflegegrad können Sie zuvor mit dem Pflegegrad-Rechner einschätzen.
Ist der Zuschuss für den Treppenlift ein fester Betrag?
Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme – etwa für einen Treppenlift. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € möglich. Den genauen Betrag bewilligt die Pflegekasse im Einzelfall.
Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.
Quellen & Stand
- SGB XI § 40 – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- BMG – Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (Kurzüberblick)
- GKV-Spitzenverband – Pflegeversicherung
Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.