Pflegegeld 2026: Beträge je Pflegegrad

Stand: Januar 2026

Pflegegeld 2026 im Überblick: Wie viel Pflegegeld steht Ihnen bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 zu, wer es bekommt und wie es ausgezahlt wird.

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?

Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn versorgt werden. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die damit die Pflege selbst organisiert. 2026 bleiben die Beträge gegenüber 2025 unverändert – die nächste gesetzliche Anpassung ist frühestens für 2028 vorgesehen.

Leistung PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (mtl.) 347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (mtl., bis zu) 796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag (mtl.) 131 €131 €131 €131 €131 €

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Stattdessen stehen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, die Pflegehilfsmittel-Pauschale und der Wohnumfeld-Zuschuss zur Verfügung. Ab Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 347 €, bei Pflegegrad 3 sind es 599 €, bei Pflegegrad 4 800 € und bei Pflegegrad 5 990 € im Monat.

Pflegegeld oder Pflegedienst – oder beides?

Wer die Pflege ganz oder teilweise an einen ambulanten Pflegedienst übergibt, nutzt die Pflegesachleistung. Sie ist je Pflegegrad höher als das Pflegegeld. Beides lässt sich auch mischen: Nutzen Sie nur einen Teil der Sachleistung, erhalten Sie das restliche Pflegegeld anteilig als Kombinationsleistung. So bleibt die Versorgung flexibel, wenn Angehörige und Pflegedienst zusammenwirken.

So kommen Sie an das Pflegegeld

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 2. Liegt noch kein Pflegegrad vor, schätzen Sie ihn zunächst mit dem Pflegegrad-Rechner ein und stellen dann den Antrag bei der Pflegekasse. Das Pflegegeld wird anschließend monatlich im Voraus überwiesen. Welche weiteren Leistungen dazukommen, zeigt die Übersicht Pflegeleistungen.

Was steht Ihnen sonst noch zu?
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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Das Pflegegeld beträgt 2026 monatlich 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 €. Die Beträge sind gegenüber 2025 unverändert.

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die damit die Pflege selbst organisiert.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja. Wer einen Teil der Pflege über einen ambulanten Pflegedienst (Sachleistung) abdeckt, erhält das restliche Pflegegeld anteilig als Kombinationsleistung. Die Pflegekasse rechnet den genutzten Sachleistungsanteil an.

Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.

Quellen & Stand

Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.