Barrierefreies Bad: Umbau, Kosten & Zuschuss
Stand: Januar 2026
Badumbau-Ratgeber: ebenerdige Dusche, barrierefreies WC und Badewannenlift – mit Kosten, bis zu 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse und Angebotsvergleich.
Ein barrierefreies Bad bedeutet Sicherheit und Selbstständigkeit – die ebenerdige Dusche statt der hohen Badewanne, das unterfahrbare Waschbecken, Haltegriffe an den richtigen Stellen. alavita zeigt, was ein Badumbau kostet, welche Lösungen es gibt und wie die Pflegekasse den Umbau bei Pflegegrad mit bis zu 4.180 € bezuschusst. Über den kostenlosen Angebotsvergleich erreichen Sie passende Fachbetriebe aus Ihrer Region.
Bad & Pflegekasse
Mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 € als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Wie Sie den Zuschuss beantragen, lesen Sie im Ratgeber Badumbau & Pflegegrad; den voraussichtlichen Pflegegrad schätzen Sie mit dem Pflegegrad-Rechner ein.
Lösungen, Kosten & Produkte
Unverbindlich und kostenfrei: Wir leiten Ihre Anfrage an geprüfte Fachbetriebe für barrierefreie Bäder aus Ihrer Region weiter.
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Wir melden uns in Kürze mit passenden Angeboten. Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@alavita.de.
Häufige Fragen
Was kostet ein barrierefreies Bad?
Eine einzelne Maßnahme wie die ebenerdige Dusche beginnt bei rund 2.000–6.000 €, ein Komplettumbau liegt meist bei 6.000–15.000 €. Mit Pflegegrad senkt der Zuschuss von bis zu 4.180 € den Eigenanteil.
Zahlt die Pflegekasse den Badumbau?
Ja. Bei vorhandenem Pflegegrad gilt der Badumbau als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten.
Welche Lösung passt zu mir?
Wer noch in die Wanne steigen möchte, profitiert von einem Badewannenlift; wer den Einstieg ganz vermeiden will, von der ebenerdigen Dusche. Ein erhöhtes WC und Haltegriffe ergänzen beide Wege.
Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.
Quellen & Stand
- SGB XI § 40 – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- BMG – Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (Kurzüberblick)
Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.