Pflegehilfsmittel: Box, Pflegebett & mehr
Stand: Januar 2026
Von der kostenlosen Pflegebox über Pflegebett und Rollator bis zur Rollstuhlrampe – welche Pflegehilfsmittel es gibt und wie die Kasse sie übernimmt.
Die richtigen Hilfsmittel machen den Pflegealltag spürbar leichter und sicherer. Manche stehen pflegebedürftigen Menschen monatlich kostenfrei zu – wie die Pflegehilfsmittel-Box mit Handschuhen, Desinfektion und Bettschutz. Andere, etwa Pflegebett, Rollator oder Rollstuhlrampe, werden als Hilfsmittel von der Kranken- oder Pflegekasse gestellt. alavita zeigt, welche Hilfsmittel es gibt, wie Sie sie erhalten und worauf es bei Auswahl und Antrag ankommt.
Hilfsmittel im Überblick
Häufige Fragen
Welche Pflegehilfsmittel zahlt die Kasse?
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Handschuhe und Desinfektion gibt es als monatliche Pauschale (bis 42 €). Technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Rollstuhlrampe werden als Sachleistung gestellt – meist mit höchstens 25 € Zuzahlung.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Für die Pflegebox genügt Pflegegrad 1 und Pflege zu Hause. Hilfsmittel wie Rollator oder Pflegebett laufen über die Krankenversicherung und sind teils auch ohne Pflegegrad möglich – maßgeblich ist die ärztliche Verordnung.
Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.
Quellen & Stand
- SGB XI § 40 – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- BMG – Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (Kurzüberblick)
- GKV-Spitzenverband – Pflegeversicherung
Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.