Pflegebett: kaufen, mieten oder von der Kasse?
Stand: Januar 2026
Ein Pflegebett erleichtert Pflege und Aufstehen. Welche Ausstattung sinnvoll ist, ob Kauf oder Leihe besser passt und wie die Kasse das Pflegebett übernimmt.
Worauf es beim Pflegebett ankommt
Ein gutes Pflegebett bringt zwei Dinge zusammen: Geborgenheit für den pflegebedürftigen Menschen und spürbare Entlastung für alle, die mitpflegen. Mit Herz und Augenmaß ausgewählt, macht es den Alltag im Liegen und Aufstehen sicherer und schont dabei den Rücken der Pflegeperson. Die folgende Ausstattung hat sich in der häuslichen Pflege bewährt:
- Elektrische Höhenverstellung: So pflegen Sie auf angenehmer Arbeitshöhe und schonen Ihren Rücken.
- Verstellbares Kopf- und Fußteil: erleichtert das Aufrichten, Essen, Lesen und entlastet beim Liegen.
- Aufrichthilfe (Bettgalgen): gibt der pflegebedürftigen Person Halt beim selbstständigen Aufsetzen.
- Sichere Seitengitter: geben nachts Halt und schützen vor dem Herausfallen.
- Passende Matratze: sorgt für Liegekomfort und beugt im Zusammenspiel mit der Lagerung dem Wundliegen vor.
Welche Merkmale für Ihre Situation wichtig sind, hängt vom Hilfebedarf ab. Eine fundierte Beratung – etwa durch die Pflegekasse oder ein Sanitätshaus – hilft, das passende Modell zu finden. Einen Überblick über weitere Hilfsmittel finden Sie auf der Seite Pflegehilfsmittel.
Kaufen oder über die Kasse leihen?
Für die meisten Familien ist der einfachste Weg die Leihe über die Kasse: Liegt ein medizinischer oder pflegerischer Bedarf vor, stellt sie das Pflegebett in der Regel leihweise als Hilfsmittel zur Verfügung. Sie erhalten ein geprüftes Bett, um Wartung und Rücknahme kümmert sich der Versorger. Ein Kauf passt vor allem dann, wenn Sie besondere Wünsche an Design oder Ausstattung haben, die über die Standardversorgung hinausgehen.
Bei einer Versorgung über die Kasse fällt für Erwachsene eine gesetzliche Zuzahlung an: 10 %, höchstens 25 €. Diesen Anteil tragen Sie selbst; den größeren Teil übernimmt die Kasse. Wie Anspruch und Antrag genau geregelt sind und welche Voraussetzungen gelten, lesen Sie ausführlich im Ratgeber Pflegebett & Pflegegrad.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Bedarf klären – am besten gemeinsam mit Hausarzt, Pflegedienst oder Pflegekasse.
- Verordnung beziehungsweise Antrag bei der Kasse einreichen und die passende Ausstattung festlegen.
- Bett liefern und aufstellen lassen; lassen Sie sich Höhenverstellung, Seitengitter und Aufrichthilfe in Ruhe erklären.
Den voraussichtlichen Pflegegrad schätzen Sie vorab ein, um zu sehen, welche Leistungen für Sie infrage kommen. So treffen Sie eine Entscheidung, die zu Ihrem Zuhause und Ihrem Pflegealltag passt.
Häufige Fragen
Was zeichnet ein gutes Pflegebett aus?
Wichtig sind eine elektrische Höhenverstellung (entlastet den Rücken der Pflegeperson), verstellbares Kopf- und Fußteil, eine Aufrichthilfe und sichere Seitengitter. Eine passende Matratze ergänzt das Bett.
Kaufen oder mieten?
In der Regel wird das Pflegebett über die Kasse leihweise gestellt – das ist für die meisten der einfachste Weg. Ein Kauf lohnt sich, wenn besondere Wünsche an Design oder Ausstattung bestehen, die über die Standardversorgung hinausgehen.
Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.
Quellen & Stand
- SGB XI § 40 – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- BMG – Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (Kurzüberblick)
- GKV-Spitzenverband – Pflegeversicherung
Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.