Pflegebett & Pflegegrad: Was zahlt die Kasse?
Stand: Januar 2026
Was zahlt die Pflegekasse für Pflegebett? Hier finden Sie Leistungsart, Betrag (100 % der Kosten) und den Weg zur Bewilligung – ab Pflegegrad 1.
Ein Pflegebett erleichtert die Pflege und beugt Stürzen vor. Es wird als technisches Pflegehilfsmittel gestellt – bei vorhandenem Pflegegrad und entsprechendem Bedarf übernimmt die Kasse die Kosten weitgehend.
Wer zahlt – und wie viel?
Pflegebett läuft über die Technisches Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI). Die Kasse übernimmt 100 % der Kosten (ggf. 10 % Zuzahlung, höchstens 25 € je Hilfsmittel). Das senkt Ihren Eigenanteil deutlich – vorausgesetzt, der Antrag wird richtig gestellt.
Voraussetzungen
Damit die Kasse zahlt, gilt: ein Pflegegrad und ein pflegerischer Bedarf; häufig genügt die Empfehlung der Pflegefachkraft oder des Arztes. Den voraussichtlichen Pflegegrad schätzen Sie vorab mit dem Pflegegrad-Rechner ein.
So bekommen Sie die Leistung
- Bedarf durch Arzt oder Pflegedienst bestätigen lassen
- Antrag bei der Pflege- bzw. Krankenkasse stellen
- Bett leihweise oder neu erhalten
Wichtig: Bei Umbauten und Anschaffungen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen und die Bewilligung abwarten.
Mehr dazu: Pflegeleistungen im Überblick.
Häufige Fragen
Muss ich ein Pflegebett kaufen?
Nein. Pflegebetten werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Die Kasse übernimmt die Kosten; je nach Fall ist eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 €, möglich.
Brauche ich dafür einen hohen Pflegegrad?
Nein. Schon ab Pflegegrad 1 ist die Versorgung mit einem Pflegebett möglich, wenn ein pflegerischer Bedarf besteht. Eine ärztliche oder pflegerische Empfehlung hilft bei der Bewilligung.
Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.
Quellen & Stand
- SGB XI § 40 – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- BMG – Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (Kurzüberblick)
- GKV-Spitzenverband – Pflegeversicherung
Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.