Wohnformen im Alter: Kosten, Vergleich & Eigenanteil
Stand: Januar 2026
Betreutes Wohnen, Pflegeheim oder Pflege-WG – die Wohnformen im Alter im Überblick. Mit Pflegeheim-Eigenanteil-Rechner, Kostenvergleich und was die Pflegekasse trägt.
Wenn das eigene Zuhause nicht mehr die passende Umgebung ist, stellt sich die Frage nach der richtigen Wohnform: Betreutes Wohnen mit eigener Wohnung und Service, die Pflege-Wohngemeinschaft in kleiner Runde oder das Pflegeheim mit Rundum-Versorgung. alavita ordnet die Wohnformen nach Selbstständigkeit, Betreuung und Kosten und macht die Finanzierung transparent: Mit dem Pflegeheim-Eigenanteil-Rechner schätzen Sie den monatlichen Eigenanteil samt Leistungszuschlag ein, in den Ratgebern erfahren Sie, was die Pflegekasse trägt, wie sich der Eigenanteil zusammensetzt und wann die Hilfe zur Pflege oder der Elternunterhalt greift – jede Zahl mit Stand-Angabe und offizieller Quelle.
Rechner & Ratgeber
Unverbindlich und kostenfrei: Wir leiten Ihre Anfrage an passende Einrichtungen und Vermittler aus Ihrer Region weiter.
Vielen Dank für Ihre Anfrage
Wir melden uns in Kürze mit passenden Angeboten. Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@alavita.de.
Häufige Fragen
Welche Wohnformen im Alter gibt es?
Die häufigsten sind betreutes Wohnen (eigene Wohnung mit Service), die Pflege-Wohngemeinschaft (kleine Gruppe mit gemeinsamer Betreuung) und das Pflegeheim (vollstationäre Rundum-Versorgung). Sie unterscheiden sich in Selbstständigkeit, Betreuungsumfang und Kosten.
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?
Die Pflegekasse zahlt vollstationär je Pflegegrad einen festen Betrag (805 € bis 2.096 € ab Pflegegrad 2). Den Rest – pflegebedingter Eigenanteil, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – tragen die Bewohner. Ihre konkrete Summe zeigt der Pflegeheim-Eigenanteil-Rechner.
Wer zahlt, wenn die Rente nicht reicht?
Reichen Rente und Vermögen nicht aus, springt die Hilfe zur Pflege des Sozialamts ein. Ein Elternunterhalt der Kinder kommt erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € je Kind in Betracht.
Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.
Quellen & Stand
- SGB XI § 43 – Inhalt der Leistung (vollstationäre Pflege)
- SGB XI § 43c – Leistungszuschlag zum Eigenanteil im Pflegeheim
- BMG – Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (Kurzüberblick)
- GKV-Spitzenverband – Pflegeversicherung
Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.