Pflegeheim-Kosten 2026: Eigenanteil & wer zahlt
Stand: Januar 2026
Was kostet ein Pflegeheim und wer zahlt was? Die vier Kostenbausteine, der Eigenanteil mit Leistungszuschlag, der Anteil der Pflegekasse und wann die Hilfe zur Pflege greift.
Die vier Kostenbausteine im Pflegeheim
Der monatliche Heimpreis setzt sich aus vier Bausteinen zusammen. Die pflegebedingten Kosten decken die eigentliche Pflege ab. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Zimmer, Mahlzeiten, Reinigung), die Investitionskosten für Gebäude und Ausstattung sowie – je nach Einrichtung – eine Ausbildungsumlage zur Finanzierung der Pflegeausbildung. Nur der pflegebedingte Anteil wird von der Pflegekasse mitgetragen; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie als Bewohnerin oder Bewohner selbst.
Was die Pflegekasse je Pflegegrad übernimmt
Die Pflegekasse zahlt bei vollstationärer Pflege einen festen monatlichen Leistungsbetrag, gestaffelt nach Pflegegrad: 131 € bei Pflegegrad 1, 805 € bei Pflegegrad 2, 1.319 € bei Pflegegrad 3, 1.855 € bei Pflegegrad 4 und 2.096 € bei Pflegegrad 5. Diesen Betrag zieht die Einrichtung direkt von den pflegebedingten Kosten ab. Welchen Pflegegrad Sie voraussichtlich erreichen, schätzen Sie vorab mit dem Pflegegrad-Rechner ein; einen Überblick über alle Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie ebenfalls bei uns.
Eigenanteil und Leistungszuschlag nach § 43c
Was nach dem Pflegekassen-Anteil an pflegebedingten Kosten übrig bleibt, ist der pflegebedingte Eigenanteil (EEE). Er ist innerhalb einer Einrichtung für alle Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Der Leistungszuschlag nach § 43c entlastet diesen Eigenanteil mit zunehmender Verweildauer: 15 % in den ersten 12 Monaten, 30 % im 13. bis 24. Monat, 50 % im 25. bis 36. Monat und 75 % ab dem 37. Monat. Je länger Sie im Heim leben, desto stärker sinkt also Ihr Anteil. Rechnet man alle Bausteine zusammen, liegt der gesamte Eigenanteil im ersten Jahr zur Orientierung im Durchschnitt etwa bei 2.500 bis 3.000 € im Monat – der genaue Wert hängt von Einrichtung und Bundesland ab. Ihren konkreten Betrag ermitteln Sie mit dem Pflegeheim-Eigenanteil-Rechner.
Wer zahlt, wenn die Rente nicht reicht
Reichen Rente und eigenes Vermögen für den Eigenanteil aus, tragen die Bewohner die Kosten selbst. Bleibt eine Lücke, springt die Hilfe zur Pflege des Sozialamts ein und übernimmt den ungedeckten Teil; ein Schonvermögen bleibt dabei geschützt. Kinder werden erst herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt – wie das genau geregelt ist, lesen Sie unter Elternunterhalt. Prüfen Sie außerdem, ob eine ambulante Lösung infrage kommt: Ein Vergleich mit betreutem Wohnen oder der 24-Stunden-Pflege zu Hause lohnt sich, bevor Sie sich für ein Heim entscheiden.
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Häufige Fragen
Was kostet ein Pflegeheim im Monat?
Die Gesamtkosten setzen sich aus pflegebedingten Kosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Nach Abzug des Pflegekassen-Anteils und des Leistungszuschlags bleibt als Orientierung ein monatlicher Eigenanteil, der sich je Einrichtung und Bundesland unterscheidet. Den konkreten Wert zeigt der Pflegeheim-Eigenanteil-Rechner.
Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?
Reichen Rente und Vermögen nicht aus, springt die Hilfe zur Pflege des Sozialamts ein. Ein Elternunterhalt der Kinder kommt erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € je Kind in Betracht.
Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.
Quellen & Stand
- SGB XI § 43 – Inhalt der Leistung (vollstationäre Pflege)
- SGB XI § 43c – Leistungszuschlag zum Eigenanteil im Pflegeheim
- BMG – Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (Kurzüberblick)
- GKV-Spitzenverband – Pflegeversicherung
Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.