Pflegeheim-Eigenanteil-Rechner 2026
Stand: Januar 2026
Was bleibt im Pflegeheim als Eigenanteil? Der Rechner ermittelt aus Pflegegrad, Heimkosten und Verweildauer Ihren monatlichen Eigenanteil – inklusive Leistungszuschlag nach § 43c.
Steht im Heimvertrag als pflegebedingter Aufwand (ohne Unterkunft/Verpflegung).
Bestimmt den Leistungszuschlag: 15 % bis 12 Monate, dann 30 %, 50 % und 75 %.
Orientierung, keine Zusage. Die tatsächlichen Sätze legt die Einrichtung fest; über Hilfe zur Pflege entscheidet das Sozialamt. Mehr zu den Pflegeheim-Kosten
So funktioniert der Eigenanteil-Rechner
Die Kosten eines Pflegeheims setzen sich aus vier Bausteinen zusammen: den pflegebedingten Kosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und – je nach Einrichtung – einer Ausbildungsumlage. Von den pflegebedingten Kosten zieht die Pflegekasse ihren festen Leistungsbetrag ab; was übrig bleibt, ist der pflegebedingte Eigenanteil. Der Rechner setzt diese Bausteine zusammen und zeigt Ihren monatlichen Eigenanteil.
Eigenanteil = (pflegebedingte Kosten − Pflegekasse − Leistungszuschlag) + Unterkunft/Verpflegung + Investitionskosten
Der Leistungszuschlag nach § 43c
Je länger jemand im Heim lebt, desto stärker entlastet der Leistungszuschlag den pflegebedingten Eigenanteil: 15 % in den ersten 12 Monaten, 30 % im zweiten Jahr, 50 % im dritten und 75 % ab dem 37. Monat. Der Rechner berücksichtigt die Verweildauer automatisch. Wie sich die Kosten insgesamt zusammensetzen, lesen Sie unter Pflegeheim-Kosten.
Wenn der Eigenanteil zu hoch ist
Reichen Rente und Vermögen für den Eigenanteil nicht aus, springt die Hilfe zur Pflege des Sozialamts ein. Kinder werden dabei erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € herangezogen – mehr dazu unter Elternunterhalt. Das Ergebnis des Rechners ist eine Orientierung; die tatsächlichen Sätze legt die jeweilige Einrichtung fest.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?
Der Eigenanteil setzt sich aus dem pflegebedingten Eigenanteil, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen. Die Pflegekasse zahlt je Pflegegrad einen festen Betrag (805 € bis 2.096 € ab Pflegegrad 2); den Rest tragen die Bewohner. Der Rechner zeigt Ihre konkrete Summe.
Was ist der Leistungszuschlag nach § 43c?
Der Leistungszuschlag senkt den pflegebedingten Eigenanteil mit zunehmender Verweildauer: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem 37. Monat. Der Rechner berücksichtigt ihn automatisch.
Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.
Quellen & Stand
- SGB XI § 43 – Inhalt der Leistung (vollstationäre Pflege)
- SGB XI § 43c – Leistungszuschlag zum Eigenanteil im Pflegeheim
- BMG – Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (Kurzüberblick)
Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.
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