Ratgeber: Was zahlt die Pflegekasse?

Stand: Januar 2026

Produkt für Produkt erklärt: Was die Pflegekasse für Treppenlift, Hausnotruf, Pflegebett, Pflegebox & Co. zahlt – und ab welchem Pflegegrad.

Viele Hilfen der Pflegeversicherung knüpfen an ein konkretes Produkt oder einen Umbau an – aber an unterschiedliche Paragrafen und Beträge. Der alavita-Ratgeber nimmt sich die wichtigsten Produkte einzeln vor und beantwortet die eine Frage, die zählt: Was zahlt die Pflegekasse, ab welchem Pflegegrad und wie kommen Sie an die Leistung? So sehen Sie auf einen Blick, ob für Ihr Vorhaben der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, ein Pflegehilfsmittel oder eine Leistung der Krankenversicherung greift.

Produkt für Produkt: Was die Kasse zahlt

Treppenlift & Pflegegrad
Bis 4.180 € als wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Badumbau & Pflegegrad
Bis 4.180 € für die ebenerdige Dusche & Co.
Hausnotruf & Pflegegrad
Kostenübernahme des Basis-Anschlusses
Pflegebett & Pflegegrad
Als Pflegehilfsmittel von der Kasse
Pflegebox & Pflegegrad
Bis 42 € monatlich für Verbrauchsmittel
Rollator & Pflegegrad
Als Hilfsmittel von der Krankenkasse
Welche Zuschüsse gelten für Sie?
Pflegegrad und Vorhaben wählen – passende Förderung finden.
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Häufige Fragen

Was zahlt die Pflegekasse für welches Produkt?

Das hängt vom Produkt ab: Treppenlift und Badumbau laufen über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.180 €), Hausnotruf und Pflegebett über die Pflegehilfsmittel, die Pflegebox über die Verbrauchspauschale (bis 42 €) und der Rollator über die Krankenversicherung. Die Einzelseiten erklären jeden Fall.

Brauche ich für alles einen Pflegegrad?

Für die meisten Leistungen ja – meist genügt Pflegegrad 1. Ausnahme ist der Rollator: Er ist ein Hilfsmittel der Krankenversicherung und unabhängig vom Pflegegrad.

Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.

Quellen & Stand

Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.