Ratgeber: Was zahlt die Pflegekasse?
Stand: Januar 2026
Produkt für Produkt erklärt: Was die Pflegekasse für Treppenlift, Hausnotruf, Pflegebett, Pflegebox & Co. zahlt – und ab welchem Pflegegrad.
Viele Hilfen der Pflegeversicherung knüpfen an ein konkretes Produkt oder einen Umbau an – aber an unterschiedliche Paragrafen und Beträge. Der alavita-Ratgeber nimmt sich die wichtigsten Produkte einzeln vor und beantwortet die eine Frage, die zählt: Was zahlt die Pflegekasse, ab welchem Pflegegrad und wie kommen Sie an die Leistung? So sehen Sie auf einen Blick, ob für Ihr Vorhaben der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, ein Pflegehilfsmittel oder eine Leistung der Krankenversicherung greift.
Produkt für Produkt: Was die Kasse zahlt
Häufige Fragen
Was zahlt die Pflegekasse für welches Produkt?
Das hängt vom Produkt ab: Treppenlift und Badumbau laufen über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.180 €), Hausnotruf und Pflegebett über die Pflegehilfsmittel, die Pflegebox über die Verbrauchspauschale (bis 42 €) und der Rollator über die Krankenversicherung. Die Einzelseiten erklären jeden Fall.
Brauche ich für alles einen Pflegegrad?
Für die meisten Leistungen ja – meist genügt Pflegegrad 1. Ausnahme ist der Rollator: Er ist ein Hilfsmittel der Krankenversicherung und unabhängig vom Pflegegrad.
Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.
Quellen & Stand
- SGB XI § 40 – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- BMG – Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (Kurzüberblick)
- GKV-Spitzenverband – Pflegeversicherung
Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.