Pflegehilfsmittel-Box & Pflegegrad: 42 € monatlich

Stand: Januar 2026

Was zahlt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel-Box? Hier finden Sie Leistungsart, Betrag (bis zu 42 € pro Monat) und den Weg zur Bewilligung – ab Pflegegrad 1.

LeistungsartPflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Betragbis zu 42 € pro Monat
Voraussetzungab Pflegegrad 1

Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen: Diese zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel stehen pflegebedürftigen Menschen monatlich zu – häufig als kostenlose Box nach Hause geliefert.

Wer zahlt – und wie viel?

Pflegehilfsmittel-Box läuft über die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Die Kasse übernimmt bis zu 42 € pro Monat (als monatliche Pauschale, für die pflegebedürftige Person kostenfrei). Das senkt Ihren Eigenanteil deutlich – vorausgesetzt, der Antrag wird richtig gestellt.

Voraussetzungen

Damit die Kasse zahlt, gilt: mindestens Pflegegrad 1 und Pflege zu Hause (auch durch Angehörige). Den voraussichtlichen Pflegegrad schätzen Sie vorab mit dem Pflegegrad-Rechner ein.

So bekommen Sie die Leistung

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen (oft über den Box-Anbieter)
  2. Produkte zusammenstellen
  3. Box monatlich kostenfrei erhalten

Wichtig: Bei Umbauten und Anschaffungen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen und die Bewilligung abwarten.

Mehr dazu: Leistungen je Pflegegrad.

Pflegebox & Pflegegrad: nächster Schritt
Bis 42 € monatlich für Verbrauchsmittel
Alle Zuschüsse je Pflegegrad →

Häufige Fragen

Was ist in der Pflegebox enthalten?

Typisch sind Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen. Die Zusammenstellung lässt sich im Rahmen der 42 € individuell wählen.

Kostet die Box etwas?

Für die pflegebedürftige Person ist die Box im Rahmen der monatlichen Pauschale von bis zu 42 € kostenfrei. Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.

Quellen & Stand

Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.