Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Stand: Januar 2026

Von Pflegegeld über Sachleistung und Entlastungsbetrag bis Verhinderungspflege: Welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen je Pflegegrad zustehen – kompakt erklärt.

Geldleistungen je Pflegegrad

Die Pflegeversicherung bündelt viele Hilfen. Manche steigen mit dem Pflegegrad, andere gelten in allen Graden gleich. Diese Tabelle zeigt die monatlichen Geldleistungen für die häusliche Pflege.

Leistung PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (mtl.) 347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (mtl., bis zu) 796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag (mtl.) 131 €131 €131 €131 €131 €
Tages-/Nachtpflege (mtl.) 721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationäre Pflege (mtl.) 131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €

Leistungen unabhängig vom Pflegegrad

Mehrere wichtige Hilfen stehen schon ab Pflegegrad 1 und in gleicher Höhe für alle Grade bereit:

Welche Leistung passt zu welcher Situation?

Pflegen Angehörige selbst, ist das Pflegegeld die Basis. Übernimmt ein ambulanter Dienst, lohnt die Sachleistung. Für Umbauten – Treppenlift, ebenerdige Dusche – greift der Wohnumfeld-Zuschuss. Welche Förderungen für Ihr konkretes Vorhaben zusammenpassen, zeigt Ihnen der Zuschuss-Finder in wenigen Klicks.

Häufige Fragen

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 stehen vor allem der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, die Pflegehilfsmittel-Pauschale bis 42 € monatlich, der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € sowie Pflegeberatung und ein Zuschuss zur vollstationären Pflege zur Verfügung.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung?

Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn Angehörige oder Bekannte pflegen. Die Sachleistung übernimmt stattdessen die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes – mit höheren Beträgen je Pflegegrad. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen.

Gibt es Leistungen unabhängig vom Pflegegrad?

Mehrere Leistungen gelten für alle Pflegegrade 1 bis 5 in gleicher Höhe, etwa der Entlastungsbetrag (131 €), die Pflegehilfsmittel-Pauschale (bis 42 €) und der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.180 €).

Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.

Quellen & Stand

Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.