Hausnotruf: Kosten, Vergleich & Kostenübernahme
Stand: Januar 2026
Hausnotruf-Ratgeber mit Kostenüberblick, Anbietervergleich und der Kostenübernahme durch die Pflegekasse – plus kostenloser Angebotsvergleich.
Ein Hausnotruf bedeutet Sicherheit auf Knopfdruck: Im Notfall genügt ein Druck auf den Funksender, und die Notrufzentrale organisiert Hilfe. alavita zeigt Ihnen, was ein Hausnotruf kostet, worin sich die Anbieter unterscheiden und wie die Pflegekasse den Basis-Anschluss bei vorhandenem Pflegegrad bezuschusst. Über den kostenlosen Angebotsvergleich erhalten Sie passende Angebote – unverbindlich und in Ruhe vergleichbar.
Hausnotruf und Pflegekasse
Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse den Basis-Anschluss als technisches Pflegehilfsmittel. Wie das funktioniert und worauf Sie beim Antrag achten, lesen Sie im Ratgeber Hausnotruf & Pflegegrad. Den voraussichtlichen Pflegegrad schätzen Sie mit dem Pflegegrad-Rechner ein.
Kosten, Vergleich & Anbieter
Unverbindlich und kostenfrei: Wir leiten Ihre Anfrage an geprüfte Hausnotruf-Anbieter aus Ihrer Region weiter.
Vielen Dank für Ihre Anfrage
Wir melden uns in Kürze mit passenden Angeboten. Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@alavita.de.
Häufige Fragen
Was kostet ein Hausnotruf?
Die monatliche Grundgebühr liegt meist zwischen 25 und 50 €, dazu kommt oft eine einmalige Anschlussgebühr. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse den Basis-Anschluss mit rund 25,50 € im Monat.
Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf?
Ja. Bei vorhandenem Pflegegrad ist der Hausnotruf ein technisches Pflegehilfsmittel; die Pflegekasse übernimmt den Basis-Anschluss. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Person zeitweise allein ist.
Brauche ich Technik-Kenntnisse?
Nein. Die Basisstation wird einfach an Strom und Telefon-/Mobilfunknetz angeschlossen, der Funksender wird am Handgelenk oder als Kette getragen. Ein Knopfdruck genügt, um die Notrufzentrale zu erreichen.
Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.
Quellen & Stand
- SGB XI § 40 – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- BMG – Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (Kurzüberblick)
Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.