Hausnotruf & Pflegegrad: Was zahlt die Pflegekasse?

Stand: Januar 2026

Was zahlt die Pflegekasse für Hausnotruf? Hier finden Sie Leistungsart, Betrag (rund 25,50 € pro Monat) und den Weg zur Bewilligung – ab Pflegegrad 1.

LeistungsartTechnisches Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)
Betragrund 25,50 € pro Monat
Voraussetzungab Pflegegrad 1

Ein Hausnotruf verschafft Sicherheit auf Knopfdruck. Bei vorhandenem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Basis-Anschluss als technisches Pflegehilfsmittel.

Wer zahlt – und wie viel?

Hausnotruf läuft über die Technisches Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI). Die Kasse übernimmt rund 25,50 € pro Monat (für den Basis-Anschluss, bei vorhandenem Pflegegrad). Das senkt Ihren Eigenanteil deutlich – vorausgesetzt, der Antrag wird richtig gestellt.

Voraussetzungen

Damit die Kasse zahlt, gilt: in der Regel ein Pflegegrad und ein Haushalt, in dem die Person zeitweise allein ist. Den voraussichtlichen Pflegegrad schätzen Sie vorab mit dem Pflegegrad-Rechner ein.

So bekommen Sie die Leistung

  1. Anbieter wählen
  2. Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen
  3. nach Bewilligung Gerät anschließen lassen

Wichtig: Bei Umbauten und Anschaffungen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen und die Bewilligung abwarten.

Mehr dazu: Alle Leistungen im Überblick.

Hausnotruf & Pflegegrad: nächster Schritt
Kostenübernahme des Basis-Anschlusses
Zuschüsse je Pflegegrad finden →

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad zahlt die Kasse den Hausnotruf?

Die Kostenübernahme des Basis-Anschlusses ist bereits ab Pflegegrad 1 möglich, wenn die Person allein lebt oder zeitweise allein ist und im Notfall nicht selbst Hilfe rufen könnte.

Sind Zusatzleistungen auch abgedeckt?

Übernommen wird in der Regel der Basis-Anschluss. Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung oder regelmäßige Kontrollanrufe sind oft privat zu zahlen. Ein Vergleich der Anbieter lohnt sich.

Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.

Quellen & Stand

Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.