Entlastungsbetrag 2026: 131 € monatlich – wofür?

Stand: Januar 2026

Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich finanziert Betreuung und Alltagshilfen – in allen Pflegegraden. Wofür er nutzbar ist, wie die Abrechnung läuft und wie sich die Ansparung nutzen lässt.

Höhe131 €/Monat
Im Jahrbis 1.572 €
Anspruchab Pflegegrad 1

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung von 131 € monatlich, die in allen Pflegegraden 1 bis 5 bei häuslicher Pflege zur Verfügung steht. Er soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern.

Wofür ist er nutzbar?

Abrechnung und Ansparung

Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet: Sie zahlen zunächst selbst und reichen die Rechnung anerkannter Anbieter bei der Pflegekasse ein. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und sind noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendbar. Wie viel bei Ihnen noch verfügbar ist, zeigt der Entlastungsbetrag-Rechner.

Wie viel ist noch übrig?
Verfügbaren Betrag inkl. Ansparung berechnen.
Zum Rechner →

Häufige Fragen

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?

Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen sowie den Eigenanteil bei Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege. Bei Pflegegrad 1 auch für ambulante Pflegesachleistungen.

Bekomme ich den Entlastungsbetrag ausgezahlt?

Nein, es ist eine zweckgebundene Erstattung: Sie reichen die Rechnungen anerkannter Anbieter bei der Pflegekasse ein und erhalten die Kosten bis 131 € monatlich zurück. Der Entlastungsbetrag-Rechner zeigt Ihr verfügbares Guthaben.

Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.

Quellen & Stand

Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.