Entlastungsbetrag-Rechner: 131 € im Monat nutzen
Stand: Januar 2026
Wie viel Entlastungsbetrag ist noch übrig? Der Rechner ermittelt Ihren verfügbaren Betrag aus genutzten Monaten und Vorjahres-Ansparung – und zeigt, wofür sich die 131 € einsetzen lassen.
Nicht genutzte Beträge sind bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendbar.
- Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen
- Eigenanteil bei Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege
- anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Zweckgebundene Erstattung – Belege bei der Pflegekasse einreichen. Über die Anerkennung entscheidet die Kasse.
131 € im Monat – oft ungenutzt
Der Entlastungsbetrag steht in allen Pflegegraden bei häuslicher Pflege zur Verfügung: 131 € pro Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr. Viele Familien rufen ihn kaum ab, weil unklar ist, wofür er gilt und wie die Abrechnung läuft. Der Rechner zeigt, wie viel bei Ihnen noch verfügbar ist – inklusive der Beträge, die Sie aus dem Vorjahr angespart haben.
Verfügbar = 131 € × (12 − genutzte Monate) + Rest aus dem Vorjahr · Ansparung nutzbar bis 30.06. des Folgejahres
So setzen Sie den Betrag ein
Nutzbar ist der Entlastungsbetrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen – sowie für den Eigenanteil bei Tagespflege oder Kurzzeitpflege. Sie zahlen zunächst selbst und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein; erstattet werden bis zu 131 € monatlich. Details lesen Sie im Ratgeber Entlastungsbetrag.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr. Er steht in allen Pflegegraden 1 bis 5 bei häuslicher Pflege zur Verfügung.
Kann ich nicht genutzte Beträge ansparen?
Ja. Nicht abgerufene Beträge sammeln sich bis zum Jahresende an und lassen sich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Danach verfällt der Rest.
Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.
Quellen & Stand
- SGB XI § 45b – Entlastungsbetrag
- BMG – Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (Kurzüberblick)
- GKV-Spitzenverband – Pflegeversicherung
Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.