Entlastungsbetrag-Rechner: 131 € im Monat nutzen

Stand: Januar 2026

Wie viel Entlastungsbetrag ist noch übrig? Der Rechner ermittelt Ihren verfügbaren Betrag aus genutzten Monaten und Vorjahres-Ansparung – und zeigt, wofür sich die 131 € einsetzen lassen.

Ihre Angaben

Nicht genutzte Beträge sind bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendbar.

Verfügbar 2026 Richtwert
Noch verfügbarer Entlastungsbetrag
    Wofür nutzbar
    • Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen
    • Eigenanteil bei Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege
    • anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
    Mehr zum Entlastungsbetrag →

    Zweckgebundene Erstattung – Belege bei der Pflegekasse einreichen. Über die Anerkennung entscheidet die Kasse.

    131 € im Monat – oft ungenutzt

    Der Entlastungsbetrag steht in allen Pflegegraden bei häuslicher Pflege zur Verfügung: 131 € pro Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr. Viele Familien rufen ihn kaum ab, weil unklar ist, wofür er gilt und wie die Abrechnung läuft. Der Rechner zeigt, wie viel bei Ihnen noch verfügbar ist – inklusive der Beträge, die Sie aus dem Vorjahr angespart haben.

    Verfügbar = 131 € × (12 − genutzte Monate) + Rest aus dem Vorjahr  ·  Ansparung nutzbar bis 30.06. des Folgejahres

    So setzen Sie den Betrag ein

    Nutzbar ist der Entlastungsbetrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen – sowie für den Eigenanteil bei Tagespflege oder Kurzzeitpflege. Sie zahlen zunächst selbst und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein; erstattet werden bis zu 131 € monatlich. Details lesen Sie im Ratgeber Entlastungsbetrag.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

    Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr. Er steht in allen Pflegegraden 1 bis 5 bei häuslicher Pflege zur Verfügung.

    Kann ich nicht genutzte Beträge ansparen?

    Ja. Nicht abgerufene Beträge sammeln sich bis zum Jahresende an und lassen sich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Danach verfällt der Rest.

    Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.

    Quellen & Stand

    Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.

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