Treppenlift & Pflegegrad: Was zahlt die Pflegekasse?

Stand: Januar 2026

Was zahlt die Pflegekasse für Treppenlift? Hier finden Sie Leistungsart, Betrag (bis zu 4.180 € je Maßnahme) und den Weg zur Bewilligung – ab Pflegegrad 1.

LeistungsartWohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
Betragbis zu 4.180 € je Maßnahme
Voraussetzungab Pflegegrad 1

Ein Treppenlift zählt zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Liegt ein Pflegegrad vor, beteiligt sich die Pflegekasse spürbar an den Kosten – unabhängig davon, ob der Lift gerade, kurvig oder außen verläuft.

Wer zahlt – und wie viel?

Treppenlift läuft über die Wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Die Kasse übernimmt bis zu 4.180 € je Maßnahme (bis 16.720 €, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen). Das senkt Ihren Eigenanteil deutlich – vorausgesetzt, der Antrag wird richtig gestellt.

Voraussetzungen

Damit die Kasse zahlt, gilt: mindestens Pflegegrad 1; die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Den voraussichtlichen Pflegegrad schätzen Sie vorab mit dem Pflegegrad-Rechner ein.

So bekommen Sie die Leistung

  1. Kostenvoranschlag einholen
  2. vor dem Einbau Antrag bei der Pflegekasse stellen
  3. Bewilligung abwarten
  4. nach Einbau Rechnung einreichen

Wichtig: Bei Umbauten und Anschaffungen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen und die Bewilligung abwarten.

Mehr dazu: Details zum Treppenlift-Zuschuss.

Treppenlift & Pflegegrad: nächster Schritt
Bis 4.180 € als wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Treppenlift-Kosten berechnen →

Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse einen Treppenlift bei jedem Pflegegrad?

Ja, der Zuschuss von bis zu 4.180 € gilt bereits ab Pflegegrad 1 und ist nicht nach Grad gestaffelt. Entscheidend ist, dass der Lift die häusliche Pflege erleichtert.

Bekomme ich den Zuschuss mehrfach?

Der Betrag wird je Maßnahme gewährt. Verschlechtert sich die Pflegesituation, kann für eine weitere Maßnahme erneut ein Zuschuss möglich sein. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.720 €.

Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.

Quellen & Stand

Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.