Rollator: Zahlt die Kranken- oder Pflegekasse?

Stand: Januar 2026

Was zahlt die Pflegekasse für Rollator? Hier finden Sie Leistungsart, Betrag (Kostenübernahme bei ärztlicher Verordnung) und den Weg zur Bewilligung – unabhängig vom Pflegegrad.

LeistungsartHilfsmittel der Krankenversicherung (Hilfsmittelverzeichnis)
BetragKostenübernahme bei ärztlicher Verordnung
Voraussetzungunabhängig vom Pflegegrad

Ein Rollator gibt Sicherheit beim Gehen. Er ist ein Hilfsmittel der Krankenversicherung und damit nicht an einen Pflegegrad gebunden – maßgeblich ist die ärztliche Verordnung.

Wer zahlt – und wie viel?

Rollator läuft über die Hilfsmittel der Krankenversicherung (Hilfsmittelverzeichnis). Die Kasse übernimmt Kostenübernahme bei ärztlicher Verordnung (gesetzliche Zuzahlung in der Regel 10 €). Das senkt Ihren Eigenanteil deutlich – vorausgesetzt, der Antrag wird richtig gestellt.

Voraussetzungen

Damit die Kasse zahlt, gilt: eine ärztliche Verordnung; ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Den voraussichtlichen Pflegegrad schätzen Sie vorab mit dem Pflegegrad-Rechner ein.

So bekommen Sie die Leistung

  1. Rollator vom Arzt verordnen lassen
  2. Verordnung beim Sanitätshaus einlösen
  3. Standardmodell von der Kasse erhalten (Zuzahlung meist 10 €)

Wichtig: Bei Umbauten und Anschaffungen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen und die Bewilligung abwarten.

Mehr dazu: Pflegeleistungen im Überblick.

Rollator & Pflegegrad: nächster Schritt
Als Hilfsmittel von der Krankenkasse
Weitere Leistungen je Pflegegrad →

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Rollator einen Pflegegrad?

Nein. Der Rollator ist ein Hilfsmittel der Krankenversicherung und wird über eine ärztliche Verordnung gewährt – unabhängig von einem Pflegegrad.

Was kostet mich der Rollator?

Für ein Standardmodell aus dem Hilfsmittelverzeichnis fällt in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € an. Für höherwertige Modelle kann ein Aufpreis entstehen.

Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.

Quellen & Stand

Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.