Pflegebox: kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Stand: Januar 2026

Die monatliche Pflegebox liefert Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz kostenfrei nach Hause. So beantragen Sie die 42-€-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Pauschalebis 42 €/Monat
Für Siekostenfrei
Voraussetzungab Pflegegrad 1

Was ist in der Pflegebox?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bei der Pflege zu Hause regelmäßig gebraucht. Die Pflegekasse übernimmt dafür eine monatliche Pauschale von bis zu 42 €. Viele Anbieter liefern die passenden Produkte gebündelt als Box nach Hause – für die pflegebedürftige Person kostenfrei. Typisch enthalten sind:

Wer hat Anspruch?

Anspruch besteht ab Pflegegrad 1, wenn die Pflege zu Hause erfolgt – auch durch Angehörige. Den voraussichtlichen Pflegegrad schätzen Sie mit dem Pflegegrad-Rechner ein. Wie der Anspruch genau geregelt ist, lesen Sie im Ratgeber Pflegebox & Pflegegrad.

So bekommen Sie die Box

  1. Anbieter wählen und Produkte zusammenstellen
  2. Antrag bei der Pflegekasse stellen – meist übernimmt das der Box-Anbieter
  3. Box monatlich kostenfrei erhalten; der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab
Weitere Hilfsmittel
Pflegebett, Rollator, Rollstuhlrampe & mehr.
Zur Übersicht →

Häufige Fragen

Was ist die Pflegebox?

Die Pflegebox bündelt die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel – Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen – in einer monatlichen Lieferung. Im Rahmen der Pauschale von bis zu 42 € ist sie für die pflegebedürftige Person kostenfrei.

Wer hat Anspruch auf die Pflegebox?

Anspruch besteht ab Pflegegrad 1, wenn die Pflege zu Hause erfolgt – auch durch Angehörige. Der Antrag läuft meist bequem über den Box-Anbieter, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Kann ich den Inhalt selbst zusammenstellen?

Ja. Innerhalb der 42 € lässt sich die Box individuell zusammenstellen – etwa mehr Handschuhe oder mehr Bettschutz, je nach Bedarf. So erhalten Sie genau die Hilfsmittel, die im Alltag wirklich gebraucht werden.

Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.

Quellen & Stand

Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.