Barrierefreier Badumbau: Ablauf, Lösungen & Förderung
Stand: Januar 2026
Wie ein barrierefreier Badumbau abläuft: ebenerdige Dusche, unterfahrbares Waschbecken, Haltegriffe – mit Kosten und bis zu 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse.
So läuft ein barrierefreier Badumbau ab
Ein barrierefreies Bad schenkt Ihnen oder Ihren Angehörigen Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag – Tag für Tag, an einem Ort, an dem es besonders darauf ankommt. Damit der Umbau in Ruhe gelingt, hilft ein klarer Ablauf in vier Schritten:
- Beratung und Planung: Ein Fachbetrieb schaut sich Ihr Bad vor Ort an und plant gemeinsam mit Ihnen, welche Maßnahmen zu Ihrem Bedarf und Ihren Räumen passen.
- Angebot einholen: Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der die geplanten Arbeiten und Materialien klar aufschlüsselt.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen: Reichen Sie den Antrag mit dem Kostenvoranschlag ein und warten Sie die Bewilligung ab, bevor die Arbeiten beginnen. Diese Reihenfolge sichert Ihnen den Zuschuss.
- Umbau durchführen: Nach der Zusage setzt der Betrieb die vereinbarten Maßnahmen um.
Wie viel Pflegegeld und welche Voraussetzungen mit Ihrem Pflegegrad verbunden sind, lesen Sie auf der jeweiligen Übersichtsseite – so behalten Sie Ihre Ansprüche im Blick. Planen Sie für den Umbau ausreichend Vorlaufzeit ein: Zwischen der ersten Beratung und dem fertigen Bad liegen häufig einige Wochen, weil Termine, Materialien und die Bewilligung der Pflegekasse zusammenkommen. Wer früh beginnt, gestaltet diesen Weg entspannt und kann verschiedene Angebote gründlich vergleichen.
Diese Maßnahmen machen das Bad barrierefrei
Welche Lösungen sinnvoll sind, hängt ganz von Ihrer Situation ab. Bewährt haben sich vor allem diese Maßnahmen:
- Ebenerdige Dusche: Der bodengleiche Einstieg ermöglicht das Duschen ohne hohe Schwelle. Mehr dazu auf unserer Seite zur ebenerdigen Dusche.
- Unterfahrbares Waschbecken: Schafft Beinfreiheit und lässt sich auch im Sitzen gut nutzen.
- Erhöhtes, barrierefreies WC: Die höhere Sitzposition erleichtert das Hinsetzen und Aufstehen.
- Haltegriffe: An Dusche, Wanne und WC geben sie sicheren Halt.
- Rutschhemmender Boden: Sorgt für festen Stand auf nassem Untergrund.
Sie müssen all diese Maßnahmen nicht auf einmal umsetzen. Viele Haushalte beginnen mit dem, was im Alltag am meisten entlastet – häufig der ebenerdige Einstieg in die Dusche und gut platzierte Haltegriffe – und ergänzen später weitere Bausteine. Eine vorausschauende Planung hält das Bad auch dann nutzbar, wenn der Hilfebedarf über die Jahre wächst. Ein erfahrener Fachbetrieb berät Sie dazu, welche Reihenfolge zu Ihrem Bad und Ihrem Budget passt.
Kosten und Zuschuss der Pflegekasse
Ein kompletter barrierefreier Badumbau liegt je nach Umfang meist zwischen 6.000 und 15.000 €. Liegt ein Pflegegrad vor, beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € je wohnumfeldverbessernder Maßnahme – wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € möglich. Damit verbleibt für viele Haushalte ein gut überschaubarer Eigenanteil. Den Ablauf der Förderung und alle Voraussetzungen erklären wir Schritt für Schritt im Ratgeber zu Badumbau und Pflegegrad. So sehen Sie auf einen Blick, welche Unterlagen Sie brauchen und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.
Unverbindlich und kostenfrei: Wir leiten Ihre Anfrage an geprüfte Fachbetriebe für barrierefreie Bäder aus Ihrer Region weiter.
Vielen Dank für Ihre Anfrage
Wir melden uns in Kürze mit passenden Angeboten. Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@alavita.de.
Häufige Fragen
Was gehört zu einem barrierefreien Badumbau?
Typisch sind der Umbau zur ebenerdigen Dusche, ein unterfahrbares Waschbecken, ein erhöhtes oder barrierefreies WC, Haltegriffe und rutschhemmende Böden. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt vom individuellen Bedarf ab.
Wie viel Zuschuss gibt es für den Badumbau?
Mit Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse den Umbau als wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 € – bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 16.720 €. Stellen Sie den Antrag vor dem Umbau.
Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.
Quellen & Stand
- SGB XI § 40 – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- BMG – Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (Kurzüberblick)
Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.