Pflegegrad 1: Voraussetzungen & Leistungen

Stand: Januar 2026

Pflegegrad 1 verständlich erklärt: Voraussetzungen, Punkte, welche Leistungen und Geldbeträge Ihnen zustehen und wie Sie den Pflegegrad erreichen oder erhöhen.

Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Im Alltag gelingt vieles noch allein, an einzelnen Stellen ist aber Unterstützung hilfreich. Der Pflegegrad öffnet vor allem präventive Leistungen, mit denen sich das selbstständige Leben zuhause länger erhalten lässt.

Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Maßgeblich ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Für Pflegegrad 1 sind im Begutachtungsverfahren (NBA) gewichtete Gesamtpunkte von 12,5 bis unter 27 Punkte erforderlich. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen – wie das genau funktioniert, zeigt die Punkte-Tabelle. Den voraussichtlichen Wert schätzen Sie mit dem Pflegegrad-Rechner ein.

Geld & Leistungen bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 gibt es noch kein Pflegegeld. Dafür stehen Ihnen zu: der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, die Pflegehilfsmittel-Pauschale bis 42 € monatlich, der Wohnumfeld-Zuschuss bis 4.180 € (z. B. für einen Treppenlift), ein Zuschuss zur vollstationären Pflege von 131 € sowie die kostenlose Pflegeberatung.

Leistung PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (mtl.) 347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (mtl., bis zu) 796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag (mtl.) 131 €131 €131 €131 €131 €
Tages-/Nachtpflege (mtl.) 721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationäre Pflege (mtl.) 131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €

So erreichen Sie Pflegegrad 1

Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse und bereiten Sie die Begutachtung mit einem Pflegetagebuch vor. Wird der Bedarf zu niedrig eingestuft, ist ein Widerspruch möglich. Sobald der Pflegegrad steht, zeigt der Zuschuss-Finder, welche Förderungen Sie konkret nutzen können.

Zuschüsse bei Pflegegrad 1
Bis 4.180 € für Treppenlift & Umbau.
Zuschuss-Finder →

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 setzt im Begutachtungsverfahren (NBA) gewichtete Gesamtpunkte voraus: 12,5 bis unter 27 Punkte. Bewertet wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, die Pflegehilfsmittel-Pauschale bis 42 € sowie den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 €.

Wie erreiche ich Pflegegrad 1?

Maßgeblich ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Mit dem Pflegegrad-Rechner schätzen Sie vorab ein, ob der Hilfebedarf für Pflegegrad 1 ausreicht, und bereiten sich mit einem Pflegetagebuch auf den Termin vor.

Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.

Quellen & Stand

Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.