Quellen & Datenbasis
Diese offiziellen Quellen liegen unseren Angaben zugrunde. Stand: Januar 2026.
Damit Sie sich auf unsere Angaben verlassen können, beruhen alle Geldbeträge und rechtlichen Aussagen auf offiziellen, öffentlich zugänglichen Quellen. Hier finden Sie sie gebündelt.
Verwendete Quellen
- BMG – Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (Kurzüberblick)
- SGB XI § 40 – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- SGB XI § 15 – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade)
- GKV-Spitzenverband – Pflegeversicherung
Wie wir mit den Daten umgehen
- Eine zentrale Datenbasis: Alle Beträge werden an einer Stelle gepflegt und auf jeder Seite einheitlich verwendet.
- Stand-Angabe: Jede Geld- und Rechtsseite trägt den Stand Januar 2026.
- Aktualisierung: Ändern sich Beträge oder Gesetze, passen wir die betroffenen Seiten und die Stand-Angabe an.
- Einordnung: Unsere Rechner bilden anerkannte Verfahren nach und geben eine Orientierung. Verbindlich entscheidet Ihre Pflegekasse.
Wie unsere Redaktion arbeitet, lesen Sie auf der Seite Redaktion. Haben Sie einen Hinweis zu einer Zahl? Schreiben Sie uns – wir prüfen jeden Hinweis.
Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse. Unsere Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.