Legale 24-Stunden-Pflege: Entsendung, selbstständig oder Anstellung

Stand: Januar 2026

So gelingt 24-Stunden-Pflege rechtssicher: die drei legalen Modelle (Entsendung, selbstständige Kraft, Anstellung), was sie unterscheidet und worauf Sie bei Arbeitszeit und Vertrag achten.

Die drei legalen Modelle im Überblick

Eine Betreuung rund um die Uhr im eigenen Zuhause gelingt rechtssicher auf drei Wegen. Beim Entsendemodell bleibt die Betreuungskraft bei einer ausländischen Agentur angestellt und wird mit einer A1-Bescheinigung nach Deutschland entsandt; die Sozialabgaben laufen über das Heimatland, den Vertrag schließen Sie mit der Agentur. Bei einer selbstständigen Betreuungskraft arbeitet die Person auf eigene Rechnung mit angemeldetem Gewerbe und stellt Ihnen ihre Leistung in Rechnung. Bei der Anstellung im Haushalt werden Sie selbst zum Arbeitgeber, melden die Kraft bei der Minijob-Zentrale oder sozialversicherungspflichtig an und tragen Lohn und Beiträge direkt.

Was die Modelle unterscheidet

Die Wege unterscheiden sich vor allem in Verantwortung und Aufwand. Das Entsendemodell ist am weitesten verbreitet, weil die Agentur Auswahl, Anmeldung und Ersatz bei Ausfall übernimmt; achten Sie hier auf einen seriösen Vermittler und eine gültige A1-Bescheinigung. Die selbstständige Betreuungskraft bietet mehr Flexibilität, setzt aber eine echte Selbstständigkeit voraus, damit keine Scheinselbstständigkeit entsteht. Die Anstellung im Haushalt gibt Ihnen die volle Kontrolle und bindet zugleich die Arbeitgeberpflichten an Sie. Einen Überblick über die Gesamtkosten je Modell finden Sie unter 24-Stunden-Pflege Kosten, und wie das populäre Entsendemodell konkret abläuft, lesen Sie unter Pflegekraft aus Polen.

Arbeitszeit, Ruhezeit und Rufbereitschaft

Trotz des Namens beschreibt die 24-Stunden-Pflege eine dauerhafte Anwesenheit im Haushalt mit geregelten Betreuungszeiten. Vereinbart werden feste Arbeitsstunden mit Pausen und freien Zeiten am Tag; die übrige Anwesenheit gilt als Rufbereitschaft, in der die Kraft bei Bedarf einspringt. So bleiben Arbeits- und Ruhezeiten gewahrt und die Betreuung ist verlässlich abgedeckt. Reicht eine einzelne Kraft für den Bedarf über den ganzen Tag nicht aus, lässt sie sich mit einem ambulanten Pflegedienst für die Grundpflege sowie einer Seniorenbetreuung für Alltag und Gesellschaft kombinieren.

Worauf der Vertrag achten sollte

Ein klarer Vertrag schafft Sicherheit für beide Seiten. Halten Sie darin Arbeits- und Ruhezeiten, Pausen, freie Tage, Vergütung, Kost und Logis sowie die genauen Aufgaben schriftlich fest. Im Entsendemodell sollten Sie sich die A1-Bescheinigung vorlegen lassen; bei einer selbstständigen Kraft prüfen Sie Gewerbeanmeldung und Rechnungsstellung; bei einer Anstellung klären Sie Anmeldung, Lohnabrechnung und Urlaub. Zur Finanzierung lassen sich Leistungen der Pflegekasse einsetzen: das Pflegegeld je Pflegegrad und der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich mindern den Eigenanteil. Steht der Pflegegrad noch aus, schätzen Sie ihn mit dem Pflegegrad-Rechner ein.

Passende Betreuung finden
Kostenlos und unverbindlich Angebote vergleichen.
Angebote vergleichen →

Häufige Fragen

Welche Modelle der 24-Stunden-Pflege sind legal?

Drei Wege sind rechtssicher: das Entsendemodell (eine ausländische Agentur entsendet die Kraft mit A1-Bescheinigung), eine selbstständige Betreuungskraft mit eigener Gewerbeanmeldung sowie die direkte Anstellung im Haushalt. Entscheidend sind angemeldete Sozialabgaben und geregelte Arbeitszeiten.

Wie ist die Arbeitszeit in der 24-Stunden-Pflege geregelt?

Trotz des Namens bedeutet 24-Stunden-Pflege eine Betreuung mit geregelten Arbeits- und Ruhezeiten: Üblich sind vereinbarte Betreuungszeiten mit Pausen und freien Stunden, während die Betreuungskraft im Haushalt lebt und in Rufbereitschaft ist. Der Vertrag sollte Arbeitszeit, Freizeit und Vergütung klar festhalten.

Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.

Quellen & Stand

Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.