Tagespflege-Kosten 2026: Eigenanteil & Zuschuss

Stand: Januar 2026

Was kostet Tagespflege? Der eigene Leistungsbetrag je Pflegegrad deckt die pflegebedingten Kosten und den Fahrdienst – Unterkunft und Verpflegung bleiben als Eigenanteil.

Leistungsbetrag PG 2721 €/Monat
Leistungsbetrag PG 52.085 €/Monat
Fahrdienstenthalten

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Ein Tag in der Tagespflege kostet je nach Einrichtung und Region meist zwischen 50 und 90 €. Dieser Tagessatz besteht aus drei Bausteinen, die für Sie unterschiedlich viel bedeuten: den pflegebedingten Kosten für Betreuung und Versorgung, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten für Gebäude und Ausstattung. Nur der erste Baustein läuft über die Pflegekasse – die beiden anderen bleiben bei Ihnen.

Was die Pflegekasse übernimmt

Die Tagespflege hat einen eigenen Leistungsbetrag je Pflegegrad. Er deckt die pflegebedingten Kosten ab und wird monatlich gewährt – zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung, die daneben in voller Höhe bestehen bleiben. Das ist der entscheidende Unterschied zu vielen anderen Leistungen: Sie müssen sich nicht entscheiden.

Leistung PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Tages-/Nachtpflege (mtl.) 721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Pflegegeld (mtl.) 347 €599 €800 €990 €
Entlastungsbetrag (mtl.) 131 €131 €131 €131 €131 €

Ein oft übersehener Vorteil: Auch der Fahrdienst von zu Hause zur Einrichtung und zurück zählt zu den Kosten der Tagespflege und wird aus diesem Betrag mitgetragen. Die Einrichtung organisiert die Beförderung in der Regel selbst, sodass für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

Welcher Eigenanteil bleibt

Selbst zu tragen sind Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Je nach Einrichtung liegt dieser Eigenanteil meist bei 10 bis 25 € pro Betreuungstag. Bei drei Tagen pro Woche summiert sich das auf rund 130 bis 320 € im Monat – eine Größe, die sich gut vorab kalkulieren lässt, wenn Sie die Tagessätze schriftlich anfragen.

So senken Sie den Eigenanteil

Ihr wirksamster Hebel ist der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich: Er lässt sich gezielt für den Eigenanteil bei der Tagespflege einsetzen und deckt damit einen guten Teil der Zuzahlung ab. Reichen Sie die Rechnungen der Einrichtung bei Ihrer Pflegekasse ein und geben Sie an, dass Sie den Entlastungsbetrag dafür verwenden möchten.

Reicht der Leistungsbetrag Ihres Pflegegrads für die gewünschten Betreuungstage nicht aus, lohnt ein Blick auf die Höherstufung des Pflegegrads – mit jedem Grad steigt auch der Betrag für die Tagespflege deutlich. Wie der Alltag in der Einrichtung abläuft und für wen sich die Betreuung eignet, lesen Sie auf der Seite Tagespflege.

Tagespflege im Kostenvergleich

Gegenüber einer dauerhaften Heimunterbringung bleibt die Tagespflege deutlich günstiger, weil Unterkunft und Verpflegung nur an den Betreuungstagen anfallen und Ihr Angehöriger abends zu Hause ist. Wie sich die Kosten im Heim zusammensetzen, zeigt der Pflegeheim-Eigenanteil-Rechner. Wer stattdessen tageweise eine Ersatzpflege zu Hause sucht, findet die Beträge unter Verhinderungspflege.

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Häufige Fragen

Was kostet ein Tag in der Tagespflege?

Die Tagessätze liegen je nach Einrichtung und Region meist zwischen 50 und 90 € pro Betreuungstag. Davon übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten und den Fahrdienst über den eigenen Leistungsbetrag; Unterkunft und Verpflegung tragen Sie selbst.

Welcher Eigenanteil bleibt bei der Tagespflege?

Selbst zu tragen sind Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten – je nach Einrichtung meist 10 bis 25 € pro Tag. Den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich dürfen Sie gezielt dafür einsetzen und Ihre Zuzahlung so spürbar senken.

Ist der Fahrdienst in den Kosten enthalten?

Ja. Anders als bei anderen Leistungen zählt die Beförderung von zu Hause zur Einrichtung und zurück mit zu den Kosten der Tagespflege und wird aus dem Leistungsbetrag mitgetragen. Die Einrichtung organisiert den Fahrdienst in der Regel selbst.

Diese Angaben dienen Ihrer Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Pflegekasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Angaben ohne Gewähr.

Quellen & Stand

Angaben geprüft – Stand: Januar 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.